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NIS-2 | Cyberschutz-Verpflichtung für Firmen 2026

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Die NIS-2-Richtlinie, soll die Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe in Europa stärken.
Die neue Version der Richtlinie soll voraussichtlich Anfang 2026 in Kraft treten und verschärft die Anforderungen für Unternehmen in kritischen Sektoren wie Energie, Verkehr und Gesundheitswesen.

 

Was ist NIS2?

NIS-2 auch genannt RICHTLINIE (EU) 2022/2555 ist eine überarbeitete Version der Richtlinie für Netz- und Informationssicherheit (NIS1-Richtlinie).
Die zentrale Rolle der Anforderungen ist das Risikomanagement. Die Richtlinie schreibt außerdem vor, dass Meldungen von erheblichen Sicherheitsvorfällen an zentrale Behörden Pflicht sind. Organisationen werden hier in wesentliche und wichtige Einrichtungen definiert.

 

Wer ist von der NIS2 Regelung betroffen?

Unternehmen, die Dienstleistungen in der EU erbringen oder dort tätig sind, als auch mehr als 50 Personen beschäftigen oder einen Jahresumsatz und eine Jahresbilanzsumme von mehr als 10 Mio. EUR erwirtschaften und zudem dem kritischen Sektor angehören.
Klein- und Kleinstunternehmen werden grundsätzlich von der NIS 2 Richtlinie ausgenommen, wenn diese nicht ebenfalls zu den kritischen Sektoren zählen.
Folgend eine Auflistung der betroffenen wesentlichen und kritischen Sektoren der NIS-2 Richtlinie:

 

#Betroffene wesentliche SektorenKritische Sektoren
1Energie:
Elektrizität
Fernwärme und -kälte
Erdöl
Erdgas
Wasserstoff
Post- und Kurierdienste
2Verkehr:
Luftverkehr
Schienenverkehr
Schifffahrt
Straßenverkehr
Abfallbewirtschaftung
3BankwesenProduktion, Herstellung und Handel mit chemischen Stoffen
4FinanzmarktinfrastrukturenProduktion, Verarbeitung und Vertrieb von Lebensmitteln
5GesundheitswesenVerarbeitendes Gewerbe / Herstellung von Waren
Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika:

Datenverarbeitungsgeräte, elektronische und optische Erzeugnisse
elektrische Ausrüstungen
Maschinenbau
Kraftwagen und Kraftwagenteile
sonstiger Fahrzeugbau
6TrinkwasserAnbieter digitaler Dienste
7AbwasserForschung
8Digitale Infrastruktur
9Verwaltung von IKT-Diensten (B2B)
10Öffentliche Verwaltung
11Weltraum (Betreiber von Bodeninfrastrukturen)

 

Über den “NIS-2-Betroffenheitstest“, bereitgestellt vom BSI ist es möglich herauszufinden, ob die geplanten strengeren Regeln für Sie gelten oder nicht.

Hier geht es zum NIS-2-Betroffenheitstest.

 

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© Grafik EU-Flaggen Programm Code – huzit GmbH (Verwendung der Grafik mit Erwähnung des Eigentümers erlaubt)

 

Wann tritt die Regelung in Kraft?

Die derzeitige NIS-2-Richtlinie ist am 17. Oktober 2024 abgelaufen und soll voraussichtlich Anfang 2026 in Kraft treten, so laut der BSI-Präsidentin: „Dadurch, dass wir es in der letzten Legislaturperiode nicht mehr geschafft haben, ist da jetzt wirklich Tempo gefordert.“

 

BSI berichtet mehr Angriffe auf Lieferketten

Einer der Gründe für die Richtlinie seien erhöhte Angriffe auf Lieferketten, die vom BSI beobachtet werden. Dabei geht es etwa um Ingenieursbüros oder IT-Firmen, bei denen sich hinterher oft herausstellt, dass nicht der Dienstleister das eigentliche Angriffsziel war, sondern Firmen oder Institutionen, die ihre Kunden sind.
Das Gesetz soll vor allem deutschen Unternehmen, Behörden, Forschungsinstitute und auch Einrichtungen in der Politik das Risiko von Cyberangriffen reduzieren, da diese auf einem relativ hohen Niveau dauerhaft angegriffen werden.

 

Fazit:

Die Bedeutung moderner Systeme und Konzepte zur IT-Sicherheit nimmt kontinuierlich zu, während die Häufigkeit von Angriffen auf Organisationen in den letzten Jahren deutlich angestiegen ist. Die NIS-2-Richtlinie stellt dabei strengere Anforderungen an Unternehmen, um das Risiko von Cyberangriffen zu reduzieren.
Für die Umsetzung solcher Projekte sind IT-Dienstleister erforderlich, die über die notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen in der Branche verfügen.

 

Wir, die huzit GmbH , sind als Dienstleister für die DIN SPEC 27076, auch bekannt als Cyberrisikocheck, beim BSI gelistet. Diese Überprüfung der IT-Infrastruktur hinsichtlich der IT-Sicherheit wird eine Punktzahl ermittelt, die durch Handlungsempfehlungen unterstützt wird.

Schützen Sie Ihre Daten, mit unserer Expertise!

Wir unterstützen Sie dabei Ihre Cybersicherheit zu erhöhen, IT-Sicherheitskonzepte aufzustellen und Ihre IT-Infrastruktur nach dem Stand der Technik zu bringen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören!

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Quellen: NIS-2 Richtlinie Zusammenfassung Regina Stoiber, heise.de NIS2 Gesetz soll 2026 greifen, NIS2 Check

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