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Wir haben die wichtigsten Programme für Wachstum, Digitalisierung und Gründung in NRW und darüber hinaus für Sie zusammengefasst.
Wichtig für die Antragstellung – Förderprogramme NRW
Der wichtigste Grundsatz bleibt bestehen: Der Antrag muss VOR dem Projektstart eingereicht werden. Erst nach der offiziellen Bewilligung dürfen Sie mit den Maßnahmen beginnen.
1. Mittelstand Innovativ & Digital (MID) – Die Digitalisierungsoffensive in NRW
Das Programm „Mittelstand Innovativ & Digital (MID)“ stellt für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Nordrhein-Westfalen eine Reihe von Förderinstrumenten bereit, um ihre geplanten Projekte im Bereich der Digitalisierung finanziell zu unterstützen.
Dieses branchenübergreifende Programm ist in verschiedene, thematisch spezialisierte Teilbereiche gegliedert, die jeweils unterschiedliche Schwerpunkte verfolgen:
MID-Assistent: Das Programm MID-Assistent/in des Landes NRW fördert Kleinst- und kleine Unternehmen (mit maximal 50 Mitarbeitern, davon höchstens fünf Akademiker) durch einen Lohnzuschuss für die Einstellung von Hochschulabsolventen (Abschluss maximal zwei Jahre alt) zur Umsetzung von Digitalisierungs-, Nachhaltigkeits- oder Innovationsprojekten.
Der Zuschuss beträgt bis zu 48.000 € über 24 Monate und unterstützt so den direkten Technologie- und Wissenstransfer in den Betrieb, um die Wettbewerbsfähigkeit durch smarte Produkte, Dienstleistungen oder Prototypenentwicklung zu stärken.
MID-Digitalisierung: Der MID-Digitalisierungsgutschein ermöglicht es kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Nordrhein-Westfalen, konkrete Digitalisierungsvorhaben mit externer Expertise umzusetzen, wobei die Umsetzung des Projekts obligatorisch ist.
Das Programm fördert mit einer Quote von 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben bis zu 15.000 Euro in zwei Schwerpunkten: Entweder für die Beauftragung von Beratungs-, Entwicklungs- oder Umsetzungsdienstleistungen zur (Weiter-)Entwicklung digitaler Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren (Schwerpunkt a) oder für die Anschaffung branchenspezifischer Hard- und Software wie DMS- oder ERP-Systeme zur Digitalisierung unternehmensinterner Prozesse (Schwerpunkt b).
Die Antragstellung erfolgt digital über ein Losverfahren, und die Förderung wird nach dem Prinzip der Ausgabenerstattung gewährt.
MID-Digitale Sicherheit: Das Programm „MID-Digitale Sicherheit“ des Landes NRW unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Nordrhein-Westfalen dabei, ihre Cyberresilienz zu stärken und Sicherheitslücken zu beheben.
Es bietet einen Zuschuss von 50% der förderfähigen Kosten (maximal 15.000 Euro), um Maßnahmen in drei kombinierbaren Schwerpunkten umzusetzen: die Analyse des Ist-Zustandes der IT-Sicherheit (z. B. Penetrationstests und Notfallpläne), die Sensibilisierung und Schulung von Mitarbeitenden sowie die Anschaffung von Soft- und Hardware für den IT-Basisschutz (z. B. Anti-Viren-Software und Firewalls).
Die Förderung wird nach dem Ausgabenerstattungsverfahren gewährt und die Projektlaufzeit kann zwischen drei und zwölf Monaten liegen.
Ausgabenerstattungsverfahren:
Bei dieser Art der Förderung muss das Unternehmen die anfallenden Rechnungen zunächst vollständig aus eigenen Mitteln begleichen, da die Auszahlung im sogenannten Erstattungsverfahren erfolgt. Nach erfolgreichem Projektabschluss kann das Unternehmen die entstandenen Kosten geltend machen.
Wichtig ist dabei zu beachten, dass lediglich Kosten für externe Dienstleistungen oder Anschaffungen erstattet werden; Eigenleistungen und Personalkosten des geförderten Unternehmens sind von der Bezuschussung ausgeschlossen.
Cyber-Risiken prüfen – MID-Gutschein sichern!
Profitieren Sie vom CyberRisikoCheck, um eine gründliche Analyse Ihrer IT-Infrastruktur in Bezug auf die IT-Sicherheit durchzuführen.
Die daraus resultierenden Handlungsempfehlungen können mit Hilfe des MID-Gutscheins zur Umsetzung dieser Vorschläge finanziell unterstützt werden.
Warum die huzit GmbH der ausgezeichneter Partner für das Vorhaben ist:
- Umfangreiches Branchenwissen – Industrie- und Büroinformatik
- gelistet beim BSI – DIN SPEC 27076
- Professionelle Umsetzung der Handlungsempfehlungen nach der Analyse möglich!
2. Go-to-Market Gutschein: Prototypenentwicklung für Start-ups
Für junge, innovative Unternehmen in NRW ist die Prototypenentwicklung oft ein finanzieller Kraftakt. Der „Go-to-Market Gutschein“ setzt genau hier an:
Zielgruppe: Start-ups (nicht-börsennotierte Kleinstunternehmen, Gründung maximal 3 Jahre zurück) in NRW – Nordrhein-Westfalen.
Förderung: Zuschuss für projektbezogene Fremdleistungen und Sachausgaben zur Entwicklung eines marktfähigen Prototypen und dessen Markttest.
- Details:
- Fördersatz: 70% der förderfähigen Ausgaben.
- Maximale Zuwendung: 35.000 € (bei maximal 50.000 € förderfähiger Ausgaben mit einer Laufzeit von 12 Monaten „Pro-Vorhaben“).
- Die Förderung hilft Ihnen, Ihre innovative Lösung unter realen Marktbedingungen zu testen und so den erfolgreichen Markteintritt zu erleichtern.

3. NRW.SeedCon – Das Wandeldarlehen der NRW.BANK
Innovative, wachstumsorientierte Start-ups mit Sitz / Betriebsstätte oder die Niederlassung in Nordrhein-Westfalen in der frühen Phase (bis 3 Jahre nach Gründung) können, mit NRW.SeedCon eine eigenkapitalnahe Finanzierung erhalten, die Freiraum für Wachstum schafft:
- Produkt: endfälliges Wandeldarlehen.
- Finanzierungshöhe: 50.000 € (mindestens) bis 200.000 € (maximal).
- Konditionen: Fester Zinssatz von 6,00% p.a. für die gesamte Laufzeit von 7 Jahren.
- Vorteil: Zins- und Tilgungszahlungen sind endfällig, was die Liquidität in der kritischen Aufbauphase schont. Die NRW.BANK kann das Darlehen im Rahmen einer späteren Finanzierungsrunde in Anteile wandeln.
Für die Bewilligung ist es wichtig zu betonen, dass bei der Gründung des Start-ups keine Tätigkeiten eines anderen Unternehmens übernommen und dass bislang noch keine Gewinne ausgezahlt wurden.
4. BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt KMU aus ganz Deutschland bei der Inanspruchnahme von Unternehmensberatungen:
Das Ziel des Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ besteht darin, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu verbessern.
Um dies zu erreichen, können Unternehmen sich von qualifizierten Beraterinnen und Beratern in allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung unterstützen lassen.
Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss aus dem Förderprogramm gemindert.
Standort der beratenen Betriebsstätte | Fördersatz | Maximaler Zuschuss |
---|---|---|
Neue Bundesländer (ohne Land Berlin, ohne Region Leipzig) Region Lüneburg Region Trier | 80 % | 2.800 € |
Alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg, ohne Region Trier) Land Berlin Region Leipzig | 50% | 1.750 € |
- Für Ihre Beratung können Sie einen Zuschuss von maximal 3.500 € erhalten.
- 1. Falls die Beratung teurer ist: Sie sind für alle Kosten verantwortlich, die über die 3.500 € hinausgehen. Die Förderung bleibt jedoch bestehen und verfällt nicht.
- 2. Falls die Beratung günstiger ist: Sie erhalten lediglich einen Teil der Kosten, entsprechend dem Fördersatz, erstattet. Der nicht genutzte Rest des 3.500 €-Limits verfällt. Dieser „Restbetrag“ kann nicht für eine zukünftige Beratung aufbewahrt werden.
Ein Beispiel:
Nettoberatungskosten | Fördersatz | Zuschuss |
---|---|---|
3.000 € | 50 % | 1.500 € |
4.000 € | 50% | 1.750 € |
Sie haben die Möglichkeit, Förderungen für mehrere abgeschlossene Beratungen innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2028) zu beantragen. Die Höchstgrenzen für jedes antragstellende Unternehmen betragen zwei Beratungen pro Jahr (der Zeitpunkt der Antragstellung ist hierbei entscheidend) und insgesamt fünf Beratungen während des gesamten Geltungszeitraums der Förderrichtlinie.
Investieren Sie in Ihren Erfolg!
Der Übergang zur Digitalisierung stellt für viele kleine und mittelständische Unternehmen in Deutschland eine Herausforderung dar, die in zahlreichen Bereichen tiefgehende Fachkenntnisse erfordert.
Als IT-Dienstleister für Modernisierung und Digitalisierung verfügen wir über umfassende Kenntnisse bezüglich der Möglichkeiten und der Umsetzung digitaler Projekte, insbesondere zur Prozessoptimierung durch Digitalisierungslösungen.
Wir, die huzit GmbH, sind als Unternehmensberater bei der BAFA gelistet und bieten unsere
IT-Beratung im organisatorischen Bereich zur Digitalisierung für das Förderprogramm für KMU an.
Unsere Unternehmens-Nr. lautet: 222595
5. Gründungsstipendium NRW – Fokus auf innovative Ideen
Wenn Sie eine innovative Geschäftsidee haben, aber noch in der Vorphase oder kurz nach der Gründung stecken, bietet das Gründungsstipendium NRW finanzielle Sicherheit und professionelle Begleitung an:
- Förderung: 1.200 € pro Monat pro Gründer/in.
- Dauer: Bis zu ein Jahr.
- Team: Es können Einzelgründende oder bis zu drei Personen pro Team gefördert werden (max. 43.200 € je Team).
- Zusätzlich: Individuelles Coaching und Austausch in einem Gründungsnetzwerk.
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Fazit:
NRW bietet sowohl für den Mittelstand als auch für Start-ups ein dichtes Netz an gezielten Förderprogrammen, wie der Digitalisierungsoffensive MID, der Prototypenförderung über den Go-to-Market Gutschein, dem wachstumsfördernden NRW.SeedCon-Darlehen, strategischen Beratungshilfen durch das BAFA-Programm und dem Gründungsstipendium NRW werden sowohl Mittelständler als auch Start-ups unterstützt. Diese Programme bieten finanzielle Entlastung und strategische Unterstützung, um innovative Projekte erfolgreich umzusetzen.
Unternehmer und Gründer in NRW sollten diese Chancen nutzen.
Leveln Sie jetzt auf – Starten Sie Ihre IT-Modernisierung mit huzit GmbH!
Mit unserer umfassenden Expertise und erstklassigem Support unterstützen wir Sie, Ihre IT-Infrastruktur zukunftsorientiert auf den neuesten Stand der Technik zu bringen.
Machen Sie Ihr nächstes Projekt zum Meisterwerk!
Wir freuen uns von Ihnen zu hören!

Quellen: IT.NRW – Go to Market, NRW-Bank Förderprodukte, MID – Digitale Sicherheit, MID – Gutscheine, MID – Digitalisierungsgutschein, MID – Assistent/-in, Gründungsstipendium NRW, BAFA – Unternehmensberatung
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